Kaum zu glauben, jedoch „erfahrungsgemäß seitens der Kommission wirkungslos“ hatte nunmehr das EU-Gericht einen Rechtsbruch bei den Impfstoffverträgen, geschlossen durch Ursula von der Leyen, erkannt.
Die seitens der wiedergewählten Kommissionspräsidentin „über ihr Handy“ abgeschlossenen Verträge mit den Pharmaunternehmen beinhalten also de facto einen Rechtsbruch.
Klagslawine könnte folgen
Von der Leyens EU-Kommission hatte also gemäß dem Urteil des EU-Gerichts, mit der Geheimhaltung von Informationen zu milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen, gegen EU-Recht verstoßen, wie auch kla.tv berichtet hatte.
Im Hinblick auf mögliche Interessenskonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller habe die Brüsseler Behörde keinen ausreichenden Zugang zu Dokumenten gewährt. Dies also entschieden die Richter in Luxemburg.
Insbesondere die geheimen und per Textnachrichten geführten Verhandlungen von der Leyens mit Pfizer-Chef Albert Bourla sanden ja bekanntlich seit Langem in berechtigter Kritik. Die Nachrichten wurden jedoch bislang geheim gehalten.
Bereits 2021 hatten EU-Abgeordnete und Privatpersonen verlangt, Zugang zu den Verträgen zu erhalten. Von der Leyens Kommission hatte jedoch nur einen Teil der Verträge heraus gegeben. Daher hatten nunmehr Parlamentarier und Privatpersonen geklagt und seitens des EUGH auch Recht bekommen. Damit dürfte nun jedoch eine Lawine an juristischer Aufarbeitung zu diesem Thema losgetreten worden sein.
Noch „schüttelt sich die Kommissionspräsidentin, im Schutze ihrer Getreuen jedoch ab, wie der sprichwörtliche nasse Hund“.
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