Amtsgericht Schöneberg in Haftung gesetzt!

Präsidentin Manshausen steht unter Verdacht des Treuhandbruches.

Amtsgericht Schöneberg in Haftung gesetzt
Berlin, (lifePR) – Amtsgericht Schöneberg in Haftung gesetzt!
Präsidentin Manshausen steht unter Verdacht des Treuhandbruches.Schon Preußen war in handelsrechtlicher Manier unter einem Königreich West- und Ostpreußen mit rothschildschen Finanzspritzen ein Kriegsführer erster Riege.
Hannover wurde, wie Schleswig-Holstein militärisch erobert und ohne Friedensvertrag als besetzter Staat treuhänderisch durch die Jahrhunderte geführt. Das Deutsches Reich startete außerhalb des Königreiches Preußens und Alt-Berlins nur in den besetzten oder über Vertrag gebundenen Staaten. Treuhandgebiete sind eroberte Kriegsgebiete in wirtschaftlicher Verwaltung. Deutschland wurde im Jahr 1949 von den Vereinten Nationen (UN) der BRD zur treuhänderischen Verwaltung übergeben. Unter der UN-Charta regieren uns seit dem Wirtschaftsunternehmen wie die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND oder Finanzagentur GmbH über deren Organe. Mal auf militärischer Besatzungsgrundlage, mal über die, in Berlin-Mitte gegründeten und damit exterritorial zum Deutschen Reich und militärischen Besatzung stehenden Wirtschaftsunternehmen. Alle Organe und die Treuhandsysteme selbst sind wirtschaftliche Imperien und rein handelsrechtlich aufgestellt. Seit 1973 sind BRD und DDR als Treuhandsysteme zur Verwaltung des Kriegsgebietes Deutsches Reich aufgestellt, um Zölle und Steuern einzuziehen und eine Bankenmacht zu füttern.Rechtsgrundlage des Wirkens für diese Wirtschaftsstaaten sind die UN-Charta und deren Internationaler Gerichtshof.Entsprechend der höchsten Rechte, steht den Menschen aufgrund der Germanischen Erstbesiedelungsrechte oder den Bürgerlichen Provinzialrechte die echte staatliche Anerkennung zu, sollten die Hoheitsgebiete widerspruchsfrei aktiviert worden sein.Diese Rechte sind in allen Treuhandsverwaltungsordnungen, wie der UN – Charta Kapitel XI Art. 73-79, Europäischen Kommunalen Charta, Besatzungsordnung Grundgesetz Art. 28, HKLO 1899 und in den sogenannten Landesgesetzen festgehalten.

In der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung sind die Rechte der Selbstbestimmung von Gebietskörperschaften benannt. Bei der Gestaltung des Grundgesetzes für die BRD bekannte Carlo Schmidt: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muss eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit.“

Seit dem ist für alle erkennbar, dass den Bürgern hier nichts mehr gehört: GG Artikel 15.“ Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend.“ Dafür wurde am 1. Oktober 1950 im GVG der § 15. „(1) Die Gerichte sind Staatsgerichte.“ gestrichen.

Aber selbst hier sind die höchsten Rechte des Volkes benannt: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 28, (1) … In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. … In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.“ Volk sind nicht das ausgewiesene Personal, auch nicht Einzelne, sondern Lebende auf ihrem Grund und Boden. Erst hier entsteht der Mensch mit den höchsten Selbstbestimmungsrechten. Ohne die Gebietskörperschaft, sind selbst Lebend Proklamierte nur Staatenlose.

In dem deutschen Text der UN-Charta vom 9. Juni 1973, der als amtliche Fassung der Bundesrepublik Deutschland im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bundesgesetzblatt 1973 II. vom 9. Juni 1973, S. 431–503. Wir finden unter Kapitel XI Art. 73: „Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben; sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit das Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern; zu diesem Zweck verpflichten sie sich, …
b) die Selbstregierung zu entwickeln, die politischen Bestrebungen dieser Völker gebührend zu berücksichtigen und sie bei der fortschreitenden Entwicklung ihrer freien politischen Einrichtungen zu unterstützen, und zwar je nach den besonderen Verhältnissen jedes Hoheitsgebiets, seiner Bevölkerung und deren jeweiliger Entwicklungsstufe;

d) Aufbau- und Entwicklungsmaßnahmen zu fördern, die Forschungstätigkeit zu unterstützen sowie miteinander und gegebenenfalls mit internationalen Fachorganisationen zusammenzuarbeiten, um die in diesem Artikel dargelegten sozialen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Ziele zu verwirklichen; …“ Auch in den Landesverfassungen wie in der Mecklenburger Landesverfassung finden wir Artikel 18 (Nationale Minderheiten und Volksgruppen)
Die kulturelle Eigenständigkeit ethnischer und nationaler Minderheiten und Volksgruppen von Bürgern deutscher Staatsangehörigkeit steht unter dem besonderen Schutz des Landes.“ und weiter „Artikel 72 …
(2) In den Gemeinden und Kreisen muss das Volk eine Vertretung haben. Durch Gesetz können Formen unmittelbarer Mitwirkung der Bürger an Aufgaben der Selbstverwaltung vorgesehen werden.“

Letztlich stehen alle Gerichte der Treuhandsysteme und Mitglieder der UN unter dem Internationalen Gerichtshof.

Zur Schaffung eines Hoheitsgebietes ist im Grunde nur ein einziger Schritt notwendig, die Willenserklärung und Bekundung der Erhebung eines Hoheitsgebietes berechtigter Inwohner jeweiliger Gebietskörperschaften. Denn schon die dazu notwendige Grundrechtsfähigkeit erhebt einen Lebenden in ein über dem See-, Handels- oder Transportrecht stehenden Rechtskreis. Denn die Handelsrechte fahren seit Gründung des Deutschen Reiches auf dem Skelett des Weltpostvertrag von 1. Juni 1878.

Dieses höchste Recht auf eigenem Grund und Boden, die Erhebung eines Hoheitsgebietes ist in allen derzeitigen handelsrechtlichen Ordnungen, wie UN-Charta, Europäischen Kommunal Charta, der Besatzungsordnung Grundgesetz und auch in den sogenannten Landesgesetzen oder –verfassungen zu finden.

Nun bastelte der Wirtschaftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND unter treuhänderischem Auftrag letztlich mit Aufhebung GVG §§ 15 und 16 in 1950 sich ihre handelsrechtlichen Richter auf der Basis des Federal Law. Ein Recht, dass globalen Konzernen im Vertragswerk unter weiteren Treuhandsystemen der UN auf der Grundlage des Weltpostvertrages, alle Möglichkeiten der Manipulation bietet. Das Organ Gericht nimmt eine besondere Stellung ein. Denn es wirkt im strengen Outfit eingewickelt, in der Arroganz und Überheblichkeit der besonderen elitären Stellung, jedoch ohne jeden Bezug zum echten Völkerrecht. Eigentlich darf der hochtrabende Begriff ‚Richter‘ dem Begriff ‚Flaschenpostverkäufer‘ auf hoher See rechtlich gleichzusetzen sein.

Tatsächliches Völkerrecht, wie beschrieben, ist im EG BGB Dritter Teil zu lesen. Dieses Recht kann nur auf dem Grund und Boden von Gebietskörperschaften auf der Grundlage einer Ordnung wirken, die von direkten Vertretern berechtigter Einwohner geschaffen wurde. Seit Parteienbildungen, wie 1862 in Berlin-Mitte oder 1848 auf Landesebene in der Paulskirche in Frankfurt seit der Parteieneinführung, konnten keine Gesetze mehr erlassen werden. Denn Parteien sind juristische Personen und als solche, wie im Übrigen alle Personen/Sachen, wie die im BGB vor § 1 Natürliche Personen, nicht grundrechtsfähig.

Diese Täuschung ist sicher gut gelungen und insbesondere gekürte Rechtsexperten tapsen im blinden Fleck oder im Vertrauen auf ihren richterlichen oder anwaltlichen Eid, der den Lebenden in Abhängigkeit unter das Treuhandsystem der UN stellt und für diesen Dienst eine Staatsangehörigkeit vor 1937 erfordert.

Nun schützt Unwissenheit auch in der Richterriege vor Strafe nicht. Und eine Gerichtsbarkeit die auf Gewohnheit aufbaut, schafft nur dann Recht, wenn diese dem Menschen selbst auch zuträglich ist.

In den deutschen Landen hat seit 1950 ein Recht gewirkt, dass deren Bewohner alles andere als zuträglich war. Deren Natur ist ausgebeutet und verletzt, deren Menschen mutlos, traurig und vereinsamt und der Grund und Boden der Städte durch die Hände von Börsenspekulanten verschuldet und -jubelt.

Viele Gründe, die die Berechtigten der Landschaften sich haben erheben lassen, um die Rechte an Grund und Boden zurück zu holen. Um sicher zu gehen, dass in derzeitigem rechtlosem Raum dieser Vorgang auch vor den Wirtschaftsmächten Gültigkeit findet, haben sich die Einwohner aktivierter Gebietskörperschaften an handelsrechtliche Vorgaben gehalten und ihren Willen, das Hoheitsgebiet zu erheben, mehr als drei Mal vor circa 50 relevanten Institutionen proklamiert. Sehr selten kamen darauf Klagen oder Anzeigen bezüglich des Amtsmissbrauches. Und ein Schreiben reichte dann zur Einstellung der Verfahren aus.

Nun hat und kann ein niederer Rechtskreis nicht einem höherem Rechte bestätigen und so haben Berliner Vertreter erhobener Hoheitsgebiete nicht nur vor den Geschäftsführern des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf, vor dem Amtsgericht Schöneberg oder vor dem Senat von Berlin, sondern im September vor der Wahl auch bei dem Konzern BUNDESTAG/BUNDEREPUBLIK DEUTSCHLAND ihre Rechte eingefordert. Ein mühsamer Weg auf dem die Ignoranz und die Beschimpfung kein Ende nimmt.

Es folgten zudem Pressemitteilungen; eingereichte Verträge unter den aktivierten Landschaften wurden zur Kundgabe dem Büro des Weltpostvertrages in Bern zur Veröffentlichung übergeben und die Geschäftsführer der Treuhandunternehmen Amtsgericht oder Stadtverwaltung zur Übergabe der Schlüssel aufgefordert. Die Unternehmen Grundbuchämter wurden zur Eintragung der Bodenrechte auf berechtigte Bürger veranlasst, denn nur der Eigentümer kann wirksam Eigentum übertragen. Insgesamt ein steiniger und anstrengender Weg, der eine friedliches Vorgehen zum Ziel hat.

Doch waren in den letzten Monaten deutlich benannte Forderungen aus der UN-Charta nach Unterstützung und klarer Benennung rechtlicher Hinterlegung von willkürlich durchgezogener Aktionen ohne Erfolge geblieben. Stattdessen wird entgegen aller zitierter sogenannter Gesetze versucht, mit LUG UND TRUG an einem untergeordneten Recht gewaltmäßig festzuhalten.

Um diesem rechtlosen Vorgehen ein Ende zu setzen, hat das Höchste Gericht der GdVuSt Haftungssicherungsverträge Verantwortlichen zugestellt und wird auch die Geschäftsführerin des Amtsgerichtes Rita Manshausen genauso wie die Geschäftsführerin des Bezirksamtes Steglitz – Zehlendorf Cerstin Richter-Kotowski und weitere Verantwortliche privat in die Haftung setzen. Nicht nur für das veruntreute Gemeindevermögen und der Treuhandverschiebung, sondern insbesondere aufgrund der Nichteinhaltung zitierter Verträge.

Nicht das Gebäude Amtsgericht Schöneberg wird in die Haftung gesetzt, sondern Verantwortliche, die Hoheitsgebiete weder achten noch die Stellung und Immunität deren Vertreter! Und auch wenn der Schreck einer Handelsgerichtsbarkeit aufgessen zu sein tief sitzt, kann die Mißachtung der höchsten Rechte der Menschen nicht ungestraft übergangen werden. Da hilft es nicht, sich in die comfortablen Chefsessel fest zubeißen oder privat haftende Gerichtsvollzieher vorzuschieben, die Markierungen von Hoheitsgebieten nieder zu reißen.

Hier ist ein Recht zu akzeptieren, dass zur rigorosen Auflösung von Kriegsgebieten und deren Treuhandverwaltungen führt. Und alle, die sich der Erhebung eines Hoheitsgebietes oder Naturstaates entgegenstellen und damit gegen eigene Vertragsverpflichtungen handeln, haben sich, wie auch Rita Manshausen oder deren Serviceunternehmer Obergerichtsvollzieher Frank Schneider dem Verdacht des Treuhandbruches und der Staatszersetzung gegenüber Grundrechtsberechtigten zu verantworten. Privat voll umfänglich!

Heike Werding
Die Texte, auch Ausschnitte sind nur unverändert mit Namensnennung zu veröffentlichen.

Originallink: https://www.lifepr.de/pressemitteilung/verein-deutsche-voelker-und-staemme/Amtsgericht-Schoeneberg-in-Haftung-gesetzt/boxid/692774

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