Großteils unbemerkt wurden auf bestimmten Autobahnen neue Verkehrsschilder für Fahrrad und Fahrradfahrer montiert.
Nun fragt man sich also berechtigter Weise, was Solche auf Autobahnen zu suchen hätten.
„Alternatives Fortbewegungsmittel“ auf dem Vormarsch
Das Fahrrad scheint sich ganz auf „Wunsch der Ampel“ in Deutschland langsam für viele Menschen als alternatives Fortbewegungsmittel einer „bestimmten Klientel“, zu etablieren. Dem muss offenbar nun zeitgeistig Rechnung getragen werden. Es kommt somit ein neues Verkehrsschild fürs Fahrrad und die Fahrradfahrer, die das Fahren auf ganz besonderen Autobahnen ermöglichen soll, wie auch karlsruher-insider zu berichten wusste.
In Ampel-Deutschland feiert nun eine neue ganz offenbar „grüne Idee“ fröhliche Urstände, ein relativ neues Verkehrsschild für Fahrradfahrer auf der Autobahn. Das grüne Schild für Radschnellwege ist immer häufiger auf den Fahrrad-Schnellstraßen, auch als „Fahrrad-Autobahnen“ bekannt, zu sehen. Trotz fehlender rechtlicher Verbindlichkeit erfreut es sich, freilich bei besagter „Klientel“, offenbar großer Beliebtheit. Diese Radschnellwege bieten nicht nur breitere und besser ausgebaute Strecken als herkömmliche Radwege, sondern stellen freilich auch die propagierte, allerdings „zeitlich wenig effiziente“ umweltfreundliche Alternative zum Pendeln mit dem Auto dar. Insbesondere in urbanen Gebieten, wo der Verkehr zunehmend dichter wird und das „indoktrinierte“ Umweltbewusstsein steigt, sind diese „Ampel-Errungenschaft“ von erklärter Bedeutung.
Schild bereits seit 2020 in STVO
Das Schild, offiziell als Zeichen 350.1 bekannt, wurde 2020 in die deutsche Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Es markiert somit Radschnellwege, die durch hochwertige Beläge, getrennte Verkehrsführung, geringe Steigungen, sichere Kreuzungen und gute Beleuchtung gekennzeichnet sind. Diese Wege sind dabei mindestens fünf Kilometer lang und bieten Pendlern eine sichere und effiziente Route zur Arbeit. Als Hinweiszeichen muss es oft mit Zeichen 237 kombiniert werden, das Radfahrer zur Nutzung des Weges anstelle der Straße verpflichtet.
Da das Schild noch relativ neu ist, sind Radschnellwege derzeit in Deutschland noch nicht weit verbreitet. Viele Städte und Gemeinden arbeiten jedoch „mit Hochdruck“ daran, ein umfassendes Netz aufzubauen. Auf der Website radschnellverbindungen.info finden sich zahlreiche Informationen zum aktuellen Stand und zu geplanten Projekten. Baden-Württemberg führt, wenig erstaunlich, dabei mit stolzen 46 Projekten die Liste an, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Hessen.
Verstöße auf Radschnellwegen ziehen dabei unterschiedliche Bußgelder und gegebenenfalls Punkte nach sich. Unzulässiges Parken etwa kostet 55 Euro, bei Behinderung oder einer Dauer von über einer Stunde werden 70 Euro und ein Punkt fällig. Wird dadurch eine Gefährdung oder ein Unfall verursacht, steigt das Bußgeld auf 80 bzw. 100 Euro, jeweils mit einem Punkt. Vorschriftswidriges Befahren des Radschnellwegs kostet 15 bis 30 Euro, abhängig von Behinderung, Gefährdung oder Unfall.
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