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.   OBWOHL UNGÜLTIG - WIRD ES WOHL KEINE NEUWAHLEN GEBEN Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag ist, so hat das BVerfG entschieden, ungültig. Sie kann im Rahmen einer Wahlprüfung nach Art. 41 Abs. 1 GG zuerst vor dem Bundestag, nach Art. 41 Abs. 2 GG später vor dem Verfassungsgericht erfolgversprechend angegriffen und am Ende weiterlesen
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