Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit: Überstundenzuschläge müssen künftig ab der ersten Stunde gezahlt werden und dürfen nicht von der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten abhängig gemacht werden. Mit dieser Entscheidung werden Millionen Teilzeitkräfte – vor allem Frauen – in Deutschland finanziell entlastet.
Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte
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