In der Energiekrise, die durch den Ukrainekrieg ausgelöst wurde, waren Stromkosten für Verbraucher sehr hoch, während einige Erzeuger von Strom-Übergewinnen profitierten. Diese durften in der außergewöhnlichen Lage abgeschöpft werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Notsituation: Abschöpfung der Strom-Übergewinne war rechtens
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