Das deutsche Online-Magazin Luafpass berichtete am Montag über den 37. Tag des Bürgerrechtlers und Rechtsanwalts Dr. Reiner Fuellmich vor Gericht.
Seit über einem Jahr wird Dr. Fuellmich durch ein deutsches Gericht gezerrt, der 37. Verhandlungstag findet am 11. November 2024 statt. Sein Verfahren war und ist von Intransparenz geprägt: Das Gericht schließt die Öffentlichkeit aus und lässt nur schriftliche Eingaben zu, was gegen das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz und die EU-Menschenrechtskonvention verstößt.
Darüber hinaus wurde Dr. Fuellmich körperlich und psychisch misshandelt, darunter Einzelhaft, Fesseln und Demütigung – alles Formen der weißen Folter.
Doch Dr. Fuellmich hat seinen Kampf nicht aufgegeben. An seinem 37. Tag vor Gericht verkündete Dr. Fuellmich zwei Anklagepunkte gegen die Staatsanwaltschaft und die Richter: Rechtsbeugung, schwere Körperverletzung und versuchten Mord.
Elsa, Autorin der Substack-Seite „Truth Summit“, veröffentlicht regelmäßig Updates zum Fall Reiner Fuellmich. Anfang dieses Monats veröffentlichte sie einen Brief, der an alle Jurastudenten der Universität Göttingen gerichtet war:
Heute, am 3. November 2024 möchten wir Sie auf einen Folterfall in Ihrer Stadt aufmerksam machen, der mit den Fällen von Menschen wie Nelson Mandela und Julian Assange verglichen werden kann.
Heute ist es Reiner Fuellmich, einer Ihrer eigenen Rechtsmenschen, der vor einigen Jahren Professor an Ihrer Universität war und der täglich im Gefängnis Rosdorf gefoltert wird, wie in diesem Link beschrieben wird: „ Die Verfolgung von Reiner Fuelmich “ – von Robin Westenra.
Im Geiste Rudolf von Jherings und derjenigen, die seit der Gründung Ihrer juristischen Fakultät im Jahr 1737 an Ihrer Universität gelehrt haben, appellieren wir an Ihren Wunsch, der Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen, indem Sie Ihren Beitrag leisten und sich unserer gemeinsamen Aktion anschließen, um dieses illegale Verfahren des Göttinger Gerichtshofes aufzudecken und zu beenden, und die Freilassung von Herrn Fuellmich fordern, damit er wieder mit seiner Frau vereint werden und sich gemäß der Rechtsstaatlichkeit verteidigen kann.
Für Reiner: Pascal kontaktierte Jurafakultät und Jurastudenten der Universität Göttingen, Wahrheitsgipfel, 3. November 2024
Am Dienstag veröffentlichte Elsa ein weiteres Update, das aus einem Videobericht auf Deutsch (mit englischen Untertiteln) und dem unten von Laufpass veröffentlichten Artikel bestand, gefolgt von einer Liste von Ressourcen mit „hervorragenden Übersichten über den Fall Reiner Fuellmich“ sowie vergangenen und zukünftigen Gerichtsterminen. (Skandal: Schikane, Demütigung: Bestrafung im Gefängnis von Dr. Reiner Fuellmich)
Sie können Elsas vollständigen Artikel HIER lesen und HIER für Dr. Fuellmichs Fall spenden .
Von Kerstin Heusinger, veröffentlicht von Luafpass am 11. November 2024
37. Verhandlungstag gegen Dr. Reiner Füllmich
Der 37. Verhandlungstag gegen den Bürgerrechtler Dr. Reiner Füllmich unter der Leitung von Richter Carsten Schindler am Landgericht Göttingen bewies einmal mehr, dass es in diesen dunklen Tagen keinen Staatsanwalt mehr braucht, um die strafrechtliche Verfolgung eines Dissidenten zu gewährleisten.
Eine Mischung aus beweisverzerrender Rechtsprechung und Menschenfeindlichkeit kennzeichnet das Verfahren, das Dr. Reiner Fuellmich über ein Jahr in Untersuchungshaft und monatelang in Isolationsfolter hielt.
„In einer Strafsache ist die Schuld oder Unschuld des Angeklagten festzustellen und ein gerechtes Urteil zu fällen.“ Das ist nach wie vor die Position des niedersächsischen Justizministeriums. Für das Landgericht Göttingen gilt das offenbar jedoch nicht.
Es verweigert Angeklagten die Möglichkeit, durch Zeugenbefragung entlastende Beweise vorzubringen oder die Glaubwürdigkeit belastender Zeugen prüfen zu lassen, wie im Fall der Schauspieler V. Fischer und J. Hoffmann, die mit ihren Schauspielerkollegen M. Templin und A. Fischer die Verfolgung des Bürgerrechtlers eingeleitet hatten.
Nach § 244 StPO gilt in Absatz 2: „Zur Erforschung der Wahrheit erstreckt das Gericht die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.“
Das gilt auch für entlastende Tatsachen und Beweismittel. Das Verhalten der Göttinger Richter lässt darauf schließen, dass sie nur belastende Tatsachen und Beweismittel sammeln wollen. Kann man darin Voreingenommenheit sehen? Der Verurteilungswille scheint unverkennbar.
Nach § 160 StPO ist die Staatsanwaltschaft zudem verpflichtet, alle relevanten Tatsachen und Beweismittel zu ermitteln. In Absatz 2 heißt es: „Die Staatsanwaltschaft ermittelt neben den zur Belastung dienenden auch den zur Entlastung dienenden Umständen und sorgt dafür, dass Beweismittel beigebracht werden, die in Gefahr sind, verloren zu gehen.“
Weder Staatsanwalt John noch seine Kollegin Recha haben bislang ein hinreichend erkennbares Interesse an einer umfassenden Aufklärung des Sachverhalts gezeigt. Bemerkenswert am Göttinger Prozess ist die Tatsache, dass das Landgericht die Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen hat.
Zwar können Menschen den Verhandlungssaal betreten, da die Anträge und Schriftsätze der Verteidigung jedoch nur schriftlich vom Gericht entgegengenommen werden (Selbstleseverfahren), verstößt dies gegen die Regeln des Gerichtsverfassungsgesetzes und der EU-Menschenrechtskonvention :
Der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens ist in Artikel 169 Absatz 1 Satz 1 des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes verankert (GVG). Demnach Norm die mündliche Hauptverhandlung vor dem Gericht, einschließlich der Verkündung von Urteilen und Entscheidungen , sind öffentlich.
Weitere Rechtsgrundlagen, die den Grundsatz der Öffentlichkeit vorschreiben, sind Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und Artikel 14 (1) Satz 2 des UN-Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Darüber hinaus regelt § 272 Nr. 5 der Strafprozessordnung (StPO) setzt den Öffentlichkeitsgrundsatz voraus.
Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist neben dem Unmittelbarkeitsgrundsatz und dem Mündlichkeitsgrundsatz eine der grundlegenden Verfahrensmaximen im deutschen Gerichtsverfahren .
Danach muss eine Gerichtsverhandlung grundsätzlich öffentlich stattfinden , so dass grundsätzlich auch am Verfahren Unbeteiligte teilnehmen können. Dieser Grundsatz sichert insbesondere die Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens.
Das Landgericht verhindert aktiv die Öffentlichkeit und damit jede verfassungsrechtliche Kontrolle seines eigenen Handelns. Unter Carsten Schindler sorgt das Landgericht dafür, dass entlastende Beweise nicht öffentlich werden und verstößt damit nicht nur gegen die Regeln des GVG und der EMRK, sondern auch gegen die Rechte der Verfolgten.
Es ist daher zu Recht zu kritisieren, dass es im gesamten Prozess nur ein Ziel verfolgt: den Menschenrechtsaktivisten und Pädagogen Dr. Füllmich mit allen Mitteln möglichst lange aus dem Verkehr zu ziehen.
Grundsätzlich ist die Selbstverlesung unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll – etwa wenn ein Antrag oder eine Akte Hunderte oder gar Tausende von Seiten umfasst.
Ein Vorlesen im Gerichtssaal ist aus zeitökonomischen Gründen nicht angezeigt. „Allerdings wird das Mündlichkeitsprinzip durch das Selbstverlesungsverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO zunehmend eingeschränkt.“
Danach kann zur Vereinfachung des Verfahrens auf die Verlesung eines Schriftstücks oder Schriftstücks verzichtet werden, wenn Richter und Schöffen davon Kenntnis genommen haben und die übrigen Beteiligten Gelegenheit dazu hatten.
Angesichts dieser Regelung wurde mit Recht vor der Gefahr wahrer „Geisterprozesse“ gewarnt, in denen „wesentliche Verhandlungen nicht mehr vor Publikum, ohne Pressevertreter und wohl auch ohne Schöffen stattfinden“ (Hamm, StV 1994, 457).“
Das Landgericht Göttingen hat unter Leitung von Carsten Schindler das allgemeine Selbstverlesungsverfahren eingeführt. Dies gilt auch für kurze Beweisanträge und Schriftsätze der Verteidigung, ja sogar für das Fragerecht des Angeklagten. Dies spart keine Zeit, sondern ist für den Angeklagten und die öffentliche Kontrolle des Gerichts nachteilig.
Das Absurde dabei ist, dass sich das Gericht unter Unterbrechung der Verhandlung zur „Selbstlektüre“ zurückzieht – dadurch wird offensichtlich keinerlei Zeitersparnis erzielt – dieses Geheimhaltungsverhalten dient ausschließlich der Verhinderung von Transparenz und der gesetzlich garantierten Öffentlichkeit des Verfahrens.
Dr. Reiner Füllmich wird seit Monaten gefoltert
Am 37. Verfolgungstag wurden sämtliche Anträge des Verfolgten und seiner Anwälte abgelehnt. Gefordert wurde zudem ein Ende der weißen Folter, der Dr. Fuellmich seit Monaten ausgesetzt ist. Doch Carsten Schindler will offenbar, dass die Verfolgung der Verfolgten weitergeht.
Zur weißen Folter gehört nach internationalen Definitionen auch das brutale Fesseln von Dr. Reiner Füllmich (er wird für jeden Transport mit Handschellen und Fußfesseln angekettet, seine Hände werden zusätzlich an einem Leibgurt befestigt!), als wäre der 66-jährige Anwalt ein Gefährder oder Angeklagter in einem Terrorprozess.
Seine Demütigungen durch wiederholtes Entkleiden und körperliche Untersuchungen an jedem Verhandlungstag sind ebenfalls Methoden der weißen Folter und in vielen anderen totalitären Regimen an der Tagesordnung, um die Opfer zu brechen und ihnen zu schaden, ohne dass sichtbare körperliche Schäden zurückbleiben.
„Eine weitere verbreitete und bekannte Methode der weißen Folter ist die sog. Einzelhaft , bei der das Opfer von sozialen Bedürfnissen (darunter zwischenmenschliche Kommunikation , Informationen und emotionale Unterstützung) sowie von wesentlich notwendigen organisch – sensorischen Sinneseindrücken (Sehen, Hören, Riechen, Schmecken und Tasten) abgeschnitten ( depriviert ) wird. Sie bewirkt unter anderem erhebliche Beeinträchtigungen der Funktion des vegetativen Nervensystems sowie der Wahrnehmungs- und Erkenntnisfähigkeit und zielt auf die Zerstörung des seelischen Gleichgewichts, um den Gefangenen zu einem Geständnis oder zur Kooperation mit seinen Peinigern zu zwingen bzw. ihn psychisch zu zerstören.“
Am 37. Verhandlungstag kündigt Reiner Füllmich zwei Strafanzeigen gegen die Staatsanwaltschaft und die Berufsrichter der Kammer an, zum einen wegen Rechtsbeugung in Bezug auf die Durchführung der Hauptverhandlung (Verhinderung jeglicher weiterer Beweisaufnahme seit Anfang Mai 2024 trotz Umdeutung der Rechtsvorwürfe mit Rechtsbehelf vom 3. Mai 2024), zum anderen wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Tötung, begründet auf den mittlerweile seit mehreren Monaten andauernden physischen und psychischen Misshandlungen von Reiner Füllmich in der U-Haft (Isolation, Schlafentzug, Schikanen und Diffamierungen durch die Anstaltsleitung und einen Teil des Justizvollzugspersonals) sowie beim Transport (Anlegen von Handschellen, Zwang zum Tragen einer schusssicheren Weste, Begleitung durch schwer bewaffnete Beamte, ständiges In-eine-Schieß-Szenario, erniedrigende Entkleidung und Leibesvisitation vor und nach Terminen, etc.).
Und jeden Tag ist es die gleiche alte Geschichte
Der 37. Verhandlungstag beginnt um 10 Uhr. Rechtsanwalt Tobias Pohl und Verteidigerin Katja Wörmer waren zuvor mit Dr. Reiner Fuellmich im „Kerker“ – der Kellerzelle des Gerichts. Zu Beginn der Verhandlung beantragte die Verteidigung erneut, zunächst in der Kellerzelle mit dem Mandanten sprechen zu dürfen, insbesondere über den neu erlassenen Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig (ein Beschluss, der die weitere Strafverfolgung Füllmichs sicherstellen und das laufende Verfahren beeinflussen soll).
Wie entschied der Vorsitzende Richter Carsten Schindler? Antrag abgelehnt!
Ungeachtet dessen bringt Verteidigerin Katja Wörmer den Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 6. November 2024 ins Spiel, mit dem der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Göttingen stattgegeben und die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen 16 weiterer Tatverdachtspunkte gegen Reiner Füllmich zugelassen wurde.
In diesem zweiten Verfahren geht es um die monatlichen Zahlungen für die Kommunikationsarbeit mit den Anhängern, Fans und Interviewpartnern des Corona-Komitees, insbesondere die Bearbeitung von E-Mails, Telefonaten, aber auch postalischer Kommunikation etc. durch die Kanzlei Reiner Fuellmich.
Zur Erinnerung: Dr. Reiner Fuellmich hat nie Geld auf geheimem Wege transferiert. Für alle Bewegungen liegen entweder Darlehensverträge oder Rechnungen vor. Alle Bewegungen sind in der Buchhaltung und Bilanz des Komitees nachzulesen, die Bilanzen wurden von Rechtsanwältin Viviane Fischer gegengezeichnet.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Verfahren nicht zusammengelegt werden sollten, auch wenn sie mit kumulierten Strafen belegt sind. Die Kammer will das laufende Verfahren abschließen und ein Teilurteil erlassen, bevor sie ein weiteres neues Verfahren eröffnet. Sowohl Katja Wörmer als auch Christoph Miseré beantragen daher zunächst die Aussetzung des Verfahrens, um mit dem Mandanten die rechtlichen und tatsächlichen Folgen der Entscheidung des OLG Braunschweig zu beraten.
Christoph Miseré beantragt eine Aussetzung. Wörmer weist darauf hin, dass zunächst eine Aussetzung beantragt wird, dann nach Beratung ggf. eine weitere Aussetzung des Verfahrens. Die Kammer zieht sich zurück.
Wie hat der Vorsitzende Richter Schindler entschieden? Antrag abgelehnt.
Rechtsanwalt Wörmer stellt drei weitere Beweisanträge gegen Reiner Füllmich, darunter eine Darstellung seiner finanziellen Situation. Füllmich war ein erfolgreicher Rechtsanwalt und sehr vermögend. Allein der Wert seiner Immobilien betrug vor der Corona-Pandemie weit über zwei Millionen Euro. Auch seine Kanzlei war nie in einer finanziell schwierigen Lage – weder vor noch während des Corona-Ausschusses. Das Gericht will offenbar nicht, dass die Behauptung widerlegt wird,
Dr. Reiner Fuellmich habe aus wirtschaftlicher Notwendigkeit gehandelt. Es braucht offenbar dringend ein Motiv für eine Tat, die es ihm unbedingt nachweisen will.
Gleichzeitig fordert Fuellmich Glaubhaftmachungen der Belastungszeugen Viviane Fischer und Dr. Justus Hoffmann. Die beiden Akteure lieferten dem Gericht widersprüchliche Grundlagen für die Anklage gegen Fuellmich.
Auch Katja Wörmer beantragt die mündliche Antragstellung und verweist erneut auf die Verletzung der Öffentlichkeit und mündlichen Verhandlung im Strafverfahren durch das angeordnete, ausnahmslose Selbstleseverfahren (siehe oben).
Verteidiger Miseré kündigt einen Antrag hinsichtlich bestehender Verfahrenshindernisse an, der seiner Ansicht nach zur sofortigen Verfahrenseinstellung führen sollte, besteht jedoch auf der mündlichen Antragstellung.
RA Siemund stellt zwei Beweisanträge und beantragt gemeinsam mit seinen beiden Kollegen die mündliche Antragstellung. Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück.
Wie entscheidet Richter Schindler? Alle Anträge abgelehnt.
Daraufhin reichen die Verteidiger Siemund und Wörmer ihre Anträge schriftlich ein. Der Vorsitzende kündigt an, dass sich die Kammer zur Verlesung und Beratung der Anträge zurückziehen werde; die Verhandlung werde nach der Pause, einschließlich der Mittagspause, um 12.30 Uhr fortgesetzt.
Nach der Mittagspause kündigt der Vorsitzende erneut an, dass über alle Beweisanträge erst im Urteil entschieden werde, sie also abgelehnt würden.
Wörmer stellt erneut zwei Anträge: erstens um eine Untersuchung von Dr. Reiner Fuellmich durch einen Arzt seines Vertrauens, dem zunächst vom Gericht Zugang zur JVA gewährt werden müsste. Zweitens um die sofortige Aufhebung der besonderen Sicherheitsmaßnahmen beim Transport von Reiner Fuellmich, wie Handschellen und die wiederholte Empfehlung zum Tragen einer schusssicheren Weste.
Beide Anträge werden als Anträge auf gerichtliche Entscheidung auf eine Frage der Vorsitzenden Richterin gestellt. Zu diesen Anträgen werden zwei getrennte Eilverfahren eröffnet. Zudem beantragt sie, den Verhandlungsbeginn unter Berücksichtigung dreier ortsfremder Verteidiger künftig auf 10 Uhr zu verschieben.
Wie urteilt die Vorsitzende Richterin Schindler? Der Antrag wird abgelehnt.
Staatsanwältin Recha beklagte erneut, dass die Verteidigung durch wiederholte Beweisanträge und die Weigerung, ihr Schlussplädoyer vorzubringen, die Verhandlung verzögern solle.
Sie sagte, die Verteidigung schade dem Angeklagten, der sonst längst freigelassen werden könnte. Verteidiger Wörmer nahm dies zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass Staatsanwaltschaft und Gericht offenbar durch die Anwendung des sogenannten Beschleunigungsprinzips die Untersuchungshaft möglichst kurz, die Haftstrafe dafür aber umso länger halten wollten.
Die Aussage des Staatsanwalts ist absurd: Er beklagt allen Ernstes, dass die Anwälte der Verfolgten entlastende Beweise vorlegen wollen? Er selbst könnte und müsste dieselben Anträge stellen und dann dem Gericht die Beweiswürdigung überlassen. Das ist die Voraussetzung eines Rechtsverfahrens.
Katja Wörmer macht deutlich, dass die Staatsanwaltschaft mit der Forderung nach einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Haftbefehls eine Freilassung des Angeklagten, selbst im Falle einer Verurteilung, unmöglich machen will. Dafür spricht auch der nun erst mit sechsmonatiger Verzögerung ergangene Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig, ein Verfahren zu den 16 weiteren Vorwürfen bezüglich der (transparenten) Abrechnung von Leistungen für das Corona-Komitee zu eröffnen. Die Eröffnung dieses zweiten Sachverfahrens zielt offensichtlich darauf ab, den Angeklagten auch über das laufende Strafverfahren hinaus in Untersuchungshaft zu halten.
Zudem verzögert das Gericht durch die Anordnung des Selbstverlesungsverfahrens und die vehemente Verhinderung weiterer Beweisaufnahmen seit mehreren Monaten, nämlich seit Anfang Mai, jeden Fortgang des Verfahrens und jede weitere Sachverhaltsaufklärung. Dies ist jedoch oberste Verfahrensmaxime, ebenso wie der Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör (siehe oben).
Schließlich erklärte sich Herr Siemund bereit, mit seinem Schlussplädoyer zu beginnen. Er verlas zunächst zwei eigene Beweisanträge, einen zur Prüfung, ob das Schlafverhalten von Reiner Füllmich aufgrund seiner langen Haftzeit gestört worden sei, was eine fachärztliche Untersuchung oder Beobachtung in einem Schlaflabor nahelegt. Zum anderen trägt er die Aussagen eines Vertreters einer Menschenrechtsorganisation vor, die sich unter anderem auf eine Studie beziehen, wonach Gefangene bereits nach nur einer Woche Einzelhaft in den fünf Jahren nach Ende dieser Haftsituation ein deutlich erhöhtes Sterberisiko durch diese Maßnahme haben. Reiner Füllmich hingegen befindet sich bereits seit mehreren Monaten in Isolation von den anderen Gefangenen.
Anschließend verliest Siemund die Beweisanträge von Reiner Füllmich von heute, die das Gericht bis zur Urteilsverkündung nicht berücksichtigen wollte. An zwei Stellen wird die Öffentlichkeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten ausgeschlossen, die Prozessbeobachter müssen den Saal jeweils für mehrere Minuten verlassen.
Die Stimmung im Gerichtssaal ist äußerst angespannt, es kommt zu verbalen Schlagabtauschen, insbesondere zwischen den Verteidigern Siemund und Miseré.
Der Vorsitzende Richter schließt die Verhandlung nach Verlesung der Akten gegen 15.30 Uhr.
Der nächste „Und täglich grüßt das Murmeltier“ ist am Donnerstag, 14. November 2024, um 9.15 Uhr.
Dieser Bericht basiert auf dem Verhandlungsprotokoll von Rechtsanwältin Katja Wörmer, ergänzt durch eigene Recherchen der Autorin zu einzelnen Sach- und Rechtsfragen.
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