Überraschender Erfolg vor Gericht: AfD-Politiker Maier darf Richter-Pension behalten

Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter am Landgericht Dresden a.D. Jens Maier (62) darf seine Richter-Pension behalten. Die Disziplinarklage des Freistaates Sachsen, mit der Maier das Ruhegehalt aberkannt werden sollte, sei unbegründet, entschied das zuständige Gericht in Leipzig am Donnerstagabend. In der Beweisaufnahme hätten sich die Vorwürfe gegen den Juristen "in erheblichen Teilen nicht bestätigt", so die Begründung. 

RT DE hatte über den Fall des "AfD-Richters" Maier berichtet. Der 1962 in Bremen geborene Jens Maier stand seit 1991 im Dienst der sächsischen Justiz, bis er 2017 für die AfD in den Deutschen Bundestag gewählt wurde. Das Beamtenrecht gibt Bundestagsabgeordneten das Recht zur Rückkehr in das Amt und in die Position, die sie vor ihrer Wahl innehatten. Diese gesetzliche Garantie wurde im Fall von Jens Maier nach dessen Ausscheiden aus dem Bundestag 2021 durch "kreatives" Vorgehen des von den Grünen geführten Justizministeriums in Dresden ausgehebelt.

Bereits im März 2022 hatte das Richterdienstgericht in Leipzig entschieden, Maier mit sofortiger Wirkung vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Damit entsprach das Gericht dem Antrag des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vom 11. Februar 2022. Mit Urteil vom 1. Dezember 2022 gab das Dienstgericht dem Antrag auf Versetzung des Richters in den Ruhestand auch in der Hauptsache statt. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung am 5. Oktober 2023.

In dem nun abgeschlossenen Verfahren wollte das Justizministerium Maier auch seine Dienstbezüge, einschließlich der Pension, aberkennen. Es sah darin eine "angemessene Disziplinarmaßnahme für Dienstvergehen". Dem Juristen wurde eine "schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten" in seinem früheren Richteramt vorgeworfen. Maier habe gegen das Mäßigungsgebot und die Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen, zitiert die Leipziger Volkszeitung (LVZ) Nadja Anders vom Justizministerium.

Konkret ging es um folgende Fälle:

Nach einer Wahlsendung im ZDF Anfang September 2017 soll Maier einen Facebook-Eintrag über die Journalistin Marietta Slomka verantwortet haben:

"GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!"

Im April 2017 habe er bei einer Rede in einer Gaststätte in Pirna über den norwegischen Terroristen Anders Breivik geäußert, dieser sei "aus Verzweiflung" zum Massenmörder geworden. Zudem habe er gefragt, ob der um sich greifende Multikulturalismus, die Vermischung der Kulturen innerhalb westlicher Gesellschaften durch die Einwanderung von Kulturfremden, nicht zum Wahnsinnigwerden sei.

Ausschließlich um diese Aussage bei einer Veranstaltung des Compact-Magazins zum Thema Migration ging es laut Verhandlungsbericht der LVZ beim zweiten Verhandlungstermin am Donnerstag. Bevor das Gericht sein Urteil fällte, habe es über Stunden hinweg zwei Zeugen befragt: einen Journalisten, der mit Beiträgen für die SPD-Parteizeitung Vorwärts die Causa Maier ins Rollen brachte, und einen AfD-Landtagsabgeordneten.

Der SPD-Journalist hatte die Veranstaltung 2017 via Livestream verfolgt. Grundlage seiner Berichterstattung sei ein wortgetreues Transkript von Maiers Rede gewesen, sagte er heute. Dieses liege ihm allerdings nicht mehr vor. An konkrete Aussagen und deren Kontext konnte er sich nicht mehr erinnern. Der AfD-Landtagsabgeordnete Norbert Mayer, der bei dem Treffen nahe Pirna dabei war, sagte aus, er habe Maiers Breivik-Aussage als Warnung wahrgenommen, auch angesichts der Spaltung in der Gesellschaft in der politischen Auseinandersetzung friedlich zu bleiben. 

Am Ende der Verhandlung beklagte der inzwischen wohl an Krebs erkrankte Maier, er wisse nicht, wie es ohne Altersbezüge weitergehen soll. Damals sei er "der aufsteigende Stern der AfD in Sachsen" gewesen.

Mehr zum Thema ‒ Causa Maier: Wie sehr AfD darf ein Richter sein?

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