Die Überschrift unseres Artikels wirft sogleich eine Frage auf: WARUM verweigern sogenannte „Richterinnen“ und „Richter“, ihre sogenannten „Urteile“ und „Beschlüsse“ persönlich zu unterschreiben? Auf diese Frage kann es nur eine korrekte Antwort geben: Sogenannte „Richterinnen“ und „Richter“ verweigern ihre Unterschrift, weil sie wissen, was sie tun, nämlich kriminell handeln! Ohne richterliche Unterschrift ist
Sogenannte „Richter“ verweigern ihre Unterschrift
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