Gregor Gysi widerspricht Jurist Vosgerau und AfD - Vorzeitige Einberufung des neuen Bundestages juristisch nicht möglich
Georg Theis
IZ vom 16.03.2025

Auf seiner FB-Seite schrieb der Politiker:
,,Ich will hier auf die politische Seite nicht weiter eingehen, und nur so viel erklären, dass wir selbstverständlich alles unternehmen, um diese Wahnsinnsrüstung zu verhindern. Die Auffassung der AfD und auch des Herrn Ulrich Vosgerau, dass die neuen Abgeordneten von AfD und Linken zusammen die unverzügliche Einberufung des neuen Bundestages verlangen und erreichen können, ist schlicht und einfach juristischer Unsinn. Jede Verfassungsrechtlerin, jeder Verfassungsrechtler, jede Bundesverfassungsrichterin und jeder Bundesverfassungsrichter wird dies bestätigen. Die künftigen Abgeordneten können überhaupt keinen zulässigen Antrag an die bisherige Bundestagspräsidentin stellen, weil sie noch keine Abgeordneten im Sinne des Grundgesetzes sind. Voraussetzung ist die Konstituierung des Bundestages. Erst dann beginnen die Rechte der Abgeordneten. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass auch die Abgeordneten des neuen Bundestages die Konstituierung beschließen können. Die Regelung von einem Drittel der Abgeordneten gilt in diesem Falle aber nicht. Eine neue Geschäftsordnung ist noch nicht beschlossen. Es müsste also nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mehr als die Hälfte der neu gewählten Abgeordneten die Einberufung verlangen. Das ist aber in Anbetracht der Haltung von Union, SPD und Grünen keinesfalls zu erreichen. Der Ältestenrat hat stellvertretend bereits getagt und die Mehrheit lehnte den Antrag auf eine frühere Konstituierung ab. Stellten wir also neben der AfD einen solchen Antrag, müsste und würde er genau wie der Antrag der AfD als unzulässig zurückgewiesen werden."
P. S. Redaktion: Die Konstituierung des neuen Bundestages ist bisher am 25. März 2025 geplant.
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