Deutschland: „Selbstbestimmungsgesetz“ seit November in Kraft

Seit 1. November tritt das sogenannte »Selbstbestimmungsgesetz« in Deutschland in Kraft. Jetzt können Personen, die sich als trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen sehen, ihr Geschlecht, auch offiziell, per Geschlechtseintrag künftig selbst bestimmen.

Auf der Webseite der Bundesregierung werden die Vorzüge dieser „Errungenschaft“ erklärt:

„Den Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern – das ist mit dem Selbstbestimmungsgesetz von nun an einfacher: Die Anpassung kann durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden. Insbesondere trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen profitieren davon, das Recht auf Achtung der geschlechtlichen Identität wird gestärkt.

Eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung – wie nach dem bisher geltenden Transsexuellengesetz – ist künftig nicht mehr erforderlich. Auch die Notwendigkeit, zwei Sachverständigengutachten einzuholen, entfällt. Damit wird eine gesetzliche Vorgabe außer Kraft gesetzt, die von den Betroffenen häufig als entwürdigend empfunden wurde. Stattdessen reicht eine Selbstauskunft mit Eigenversicherung aus.“ 

Scholz legt nach:

„Deutschland ist vielfältig. Deshalb passen wir unsere Gesetze den verschiedenen Lebensrealitäten an. Ob bei der Frage des Geschlechts, des Namens oder der Staatsangehörigkeit  – im Kabinett haben wir wichtige Beschlüsse gefasst, die unsere Gesellschaft weiter modernisieren,“ so der Bundeskanzler.

Beauftragter der Bundesregierung dazu:

Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt erklärt hierzu:

„Der 1. November ist ein wichtiger Tag für die Grund- und Menschenrechte von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen und auch für eine offene und demokratische Gesellschaft, in der Menschen vom Staat so anerkannt werden, wie sie sind.“

„Wichtiger Tag für offene und demokratische Gesellschaft“

„Ein ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen: Ab dem 1. November wird ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung maßgeblich gestärkt. Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität. Und das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ist Geschichte“, sagt Bundesfamilienministerin Lisa Paus.

„Ideologische Gender-Irrsinn in Deutschland Realität“

Der familienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Martin Reichardt, teilt dazu mit:

„Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird der ideologische Gender-Irrsinn der Ampel-Regierung für alle Menschen in Deutschland Realität. Es ist eine Gefahr für Frauen und Kinder, denn ab heute können Männer, die sich als Frau fühlen unbehelligt in Schutzräume für Frauen eindringen.

Mit dem sogenannten Offenbarungsverbot wird auch die Wahrheit unter Strafe gestellt. Denn derjenige, der einen Mann, der sich als Frau fühlt einen ‚Mann‘ nennt, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Biologische Tatsachen, die Rechte von Frauen, das Recht der freien Rede, werden per Gesetz einfach abgeschafft. Schon heute treten Männer im Frauensport an, sind Männer über eine Frauenquote in den Bundestag eingezogen. Das ist der Gesellschaftsumbau, den die ‚Fortschrittskoalition‘ angekündigt hat, und vor dem die AfD-Fraktion in Bundestag immer gewarnt hat.

Eine Regierung, eine Familienministerin, die die Rechte einer kleinen Minderheit über die Rechte und den Schutz von Frauen und Mädchen stellt, gehört nicht in dieses Amt. Es gilt Frauen und Kinder zu schützen, die besonders unter den Folgen dieser ideologischen Verirrung leiden müssen.Deshalb muss das Selbstbestimmungsgesetz weg. Für die Rechte und den Schutz von Frauen steht nur noch die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag.“

Machen Sie sich selbst dazu ein Bild, liebe Leser. Sollten Sie die Vorzüge dieses „zeitgemäßen Transsexuellengesetzes“ noch nicht verinnerlicht haben, zeigen wir Ihnen hier eine entzückende Schwimmerin, die neben unwiderstehlichen weiblichen Reizen auch in sportlicher Hinsicht als Dauersiegerin bei Demenschwimmwettbewerben erfolgreich ist:

Die 1,90 Meter große „Schwimmerin“ schaffte nach erfolglosen Bemühungen bei den Männern nach erfolglosen Bemühungen bei den Männern bei den Damen den Durchbruch. | Foto: sreenshot X


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