Andreas Popp
Die Coronaverbrecher müssen vor Gericht. Es geht nicht um Rache, sondern darum, eine gewisse Gerechtigkeit wiederherzustellen. Wer nichts verbrochen hat, muss auch keine Strafe befürchten.
In einer längeren Kommunikation mit dem Ausnahmedenker Dr. Josef A. Schmelzer haben wir dieses Thema im Rahmen eines kleinen Kreises der Wissensmanufaktur intensiv diskutiert, vor allem im Hinblick auf Ethik und Moral.
Die aktuellen Entwicklungen in den USA sind ein guter Zeitpunkt, jetzt auch Klartext in Deutschland zu sprechen.
Die halbseidenen Corona-Aufarbeitungs-Shows in ÖR Medien (siehe Hirschhausen, Drosten, Buyx und Co.) sind eine Beleidigung mittlerer Intelligenz.
- Es sollte dringend eine strafrechtliche Aufarbeitung der Corona-Verbrechen geben, um den inneren Frieden wiederherzustellen!
- Es sollte dann auch eine zivilrechtliche Aufarbeitung geben.
Wie man das bewerkstelligen kann? Der Gesetzgeber beschließt: - Die Corona-Täter stellen eine kriminelle Vereinigung dar.
- Die Mitglieder einer kriminellen Vereinigung haften gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden.
Das reicht als Grundlage für eine bessere Zukunft ohne massive Unterdrückungen.
Konkreter Vorschlag zu einer juristischen Aufarbeitung evtl. Corona-Verbrechen:
A. Der entstandene Schaden wird im ersten Schritt z.B. auf 1 Billion € angesetzt – bei konkreten Personen, Firmen und der Volksgemeinschaft. Vermutlich wird die Summe weit höher sein.
B. Jeder, dessen Mittäterschaft nachgewiesen ist, verliert sein Vermögen zugunsten eines ‚Deutschen Wiederaufbaufonds‘.
Und zwar vollständig, inklusive Haus, Bankguthaben, Pensionsansprüche etc.
Man könnte die verurteilten Täter dann in Zeltstädten unterbringen, jeder bekommt einen Schlafplatz, Essen und Trinken.
Aber, wie Asylsuchende dann auch, kein Geld.
Für die Feststellung der Mittäterschaft reicht z. B. die Verfügung eines Schuldirektors, dass die Kinder geimpft sein müssen.
Oder die Verfügung der Schließung eines Restaurants durch den Ordnungsamtsleiter wegen Verstoß gegen 2G.
Schnellverfahren wären somit möglich.
Man kann als Täter auch dagegen protestieren, das hat aber keine aufschiebende Wirkung.
In der Realität könnten die Täter vor ihren Zivilgerichtstermin eine Frist von 14 Tagen bekommen, innerhalb derer sie sich schuldig bekennen können.
Wer das tut, muss seine Verfehlungen vollständig auflisten. Auch, sofern möglich, seine geschädigten Opfer benennen.
Tut er das, darf er erst einmal mit seiner Familie wohnen bleiben etc.
Für eine vollständige Re-Integration ist in jedem Einzelfall erforderlich, dass der Täter schriftlich nachweist, dass seine Opfer keine Einwände mehr dagegen haben.
So könnte eine materiell, emotional und spirituell angelegte Aufarbeitung angegangen werden.
Sicher, eine völlig überzogen wirkende Sichtweise in unserer wohlstandsverwahrlosten Gesellschaft. Aber diese Gedanken haben ein Recht auf Existenz und Verbreitung.
Wenn diese grundsätzlichen Forderungen nicht in die Rahmen der Gesetzgebung passen, dann müssten die Gesetze eben geändert werden. So etwas ist doch auch sonst jederzeit machbar, wenn es dem Geldbeutel der sogenannten „Elite“ dienlich ist….
— Andreas Popp (@A_PoppOffiziell) November 29, 2024
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