Bleibt das Heizungsgesetz? Nächstes CDU-Wahlversprechen wackelt

Ein Wahlversprechen der CDU im Wahlkampf war, das Heizungsgesetz von Robert Habeck zurückzunehmen. Das steht nun in Frage. Ein Rechtsgutachten, das der scheidende CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann in Berlin vorgestellt hat, kommt zu dem Schluss, dass die Abschaffung des Heizungsgesetzes nicht ohne Weiteres möglich ist.

Heilmann ist Mitglied in der CDU-nahen Organisation Klima-Union. In dem Gutachten argumentieren die Juraprofessoren Christian Calliess und Gregor Kirchhof mit dem sogenannten "Verschlechterungsverbot".

Eine Absenkung des Klimaschutzes wäre demnach problematisch. Wird das Heizungsgesetz zurückgenommen, muss an anderer Stelle ausgeglichen werden. Die Gutachter fassen zusammen, "für die Gegenwart bedeutet dies, dass Deutschland jetzt zu einem effektiven Klimaschutz verpflichtet ist und handeln muss."

Dabei ist das Gutachten noch vor der Grundgesetzänderung abgefasst worden. Gestern hat die Bundesregierung in letzter Minute beschlossen, die Schuldenbremse auszusetzen und für die Militarisierung Deutschlands bisherige Schuldenregeln zurückzustellen. Für die Grundgesetzänderung waren die Stimmen der Grünen-Fraktion notwendig. Diese stimmten der Grundgesetzänderung zu, nachdem Friedrich Merz der Forderung der Grünen nachgegeben hat, Klimaneutralität als Staatsziel ins Grundgesetz zu schreiben.

Dadurch ergeben sich absehbar noch wesentlich drastischere Folgen als das genannte "Verschlechterungsverbot". Experten warnen, mit dem Argument, Investitionen verstoßen gegen das Staatsziel Klimaneutralität, kann eine große Zahl notwendiger Projekte ausgehebelt werden. Das Investitionsversprechen von Merz wird vom Staatsziel Klimaneutralität durchkreuzt.

Mehr zum Thema – Billionenschulden und "Klimaschutz": Wenn Protest gefragt ist, schweigt das Land

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