Obwohl sich das Boulevard-Chef-Organ des Ex-Willkommens-Wahnsinns mittlerweile empört…:
„Dieser Fall ist so unfassbar widerlich, dass selbst erfahrene Juristen an die Grenzen ihres Vokabulars gelangen…“ (BILD)
…scheint das aber in Golgatha-Deutschland niemand mehr so recht zu beunruhigen. Stell doch die Tat nur mehr eine Steigerung der unendlich vielen Multikulti-Gruppen-Vergewaltigungen, Auto- / Messer- und Sprengstoff-Attentate dar.
Hinter der etwas abartig beschönigenden Anklageschrift „Beschimpfenden Unfug am Körper eines verstorbenen Menschen“ gegen den abgelehnten, aber geduldeten afghanischen Asylant Habib Rahman A. (24) in einem Totschlagprozess am Chemnitzer Landgericht versteckt sich wohl eines der perversesten Verbrechen, zu der Menschen fähig sind:
Der Täter soll seinen 27-jährigen Landsmann und Mitbewohner Youssef N., zuerst mittels 19 Messerstichen getötet und ihn dann selbst noch anal vergewaltigt haben, als dessen Leiche schon In Verwesung übergegangen war.
Das Verbrechen soll zu einem unbekannten Zeitpunkt zwischen dem 8. und 12. September 2024 in der gemeinsamen Wohnung der beiden Afghanen in Aue (Sachsen) stattgefunden haben. Indem A. zunächst N. zunächst mit einem Messer und dann einem Kreuzschlitz-Schraubenzieher gegen Hals und Kopf erstochen haben soll. Der 27-Jährige N. verblutete schließlich, weil dessen „Halsschlagadern durchtrennt wurden“ – so die Staatsanwaltschaft.
Verwesende Leiche als Analsex-Objekt aufgebahrt
Doch das Perverseste kam erst danach:
„Nach dem Ableben des Geschädigten entkleidete der Angeschuldigte den Unterkörper des Leichnams und führte mehrfach analen Geschlechtsverkehr an dem weiter in Zimmer verbleibenden und zunehmend der Verwesung ausgesetzten Leichnam des Geschädigten durch.“
Der Wahnsinnige gab unbeeindruckt alles zu:
„Es stimmt alles, was in der Anklage steht.“
wie der Afghane über einen Dolmetscher erklärte.
Dem Polizisten, der A. festnahm, bot sich in der Tatwohnung ein unerträglicher Anblick wie aus dem Horror-Kriminalklassiker „Sieben“: Die auf dem Bauch liegende nackte Leiche des Opfers sei regelrecht aufgebahrt gewesen – mit einem Kissen unter seiner Hüfte zum Zwecke der Erhöhung des Gesäßes – zum bequemeren Analsex.
Entlassung aus Psychiatrie: „Gesteigerter Sexualtrieb“
Und wie immer in Golgatha-Deutschland überrascht dass alles nicht einmal mehr:
„A. war eine Zeitbombe. Wir hatten in Aue seit drei Wochen fast täglich mit ihm zu tun. Er hatte immer wieder Frauen belästigt. Dabei war das Alter egal: von 10 bis 70.“
– so der Polizist.
Und obwohl man A. sogar in die Psychiatrie verbracht hatte, wurde er schon bald wieder entlassen. Der Polizist kopfschüttelnd:
„Die sagten, er sei nicht geisteskrank, sondern er habe nur einen gesteigerten Sexualtrieb.“
Der Prozess wird fortgesetzt. Mit einem Urteil wird spätestens am 28. März gerechnet.
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