Über die „Schuldunfähigkeit“ der Asylstraftäter

Generell, so scheint es mittlerweile, gelten Asylstraftäter in Deutschland wie auch in Österreich vielfach als schuldunfähig. In Teil 3 unserer neuen Serie „Ursachen der explodierenden Migrantenkriminalität“ wollen den Umstand, dass eine gewisse Sorte von Kriminellen als „schuldunfähig“eingestuft wird, anhand weiterer Beispiele erklären. Daraus geht hervor:

Die Palette der, Großteils richterlichen Entscheidungen, reicht hier von Kriegs-über Flucht-Traumata bis hin zu generellen psychischen Störungen. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass diese sogenannten psychischen Störungen sich quasi über ganze Volksgruppen von Zugewanderten erstrecken.

„Schwerstverbrecher sind schuldunfähig“

Eine schier nicht enden wollende Aufzählung von derartigen Beispielfällen lässt den gesetzestreuen Bürger dabei erschaudernd und verständnislos zurück, wie auch nius berichtet hatte.

Ein Eritreer etwa, der 2019 in Frankfurt am Hauptbahnhof einen 8-Jährigen vor den Zug stieß, war schuldunfähig. Der Somalier aus Oggersheim, der 2022 zwei Maler erstach, schuldunfähig. Ein Afghane, der in Leipzig eine Frau auf offener Straße vergewaltigte, ebenfalls schuldunfähig. Der somalische Psychiatrie-Insasse aus Wiesloch, der beim Freigang eine Frau erstach, auch er ist schuldunfähig. Ein Afghane, der im österreichischen Vorarlberg einen Mann tötete, natürlich schuldunfähig. Der Iraker, der auf der A100  eine Amokfahrt verübte, schuldunfähig. Der Attentäter von Würzburg, der 2021 drei Frauen erstach, freilich schuldunfähig. Ein Afghane, der in Berlin einer Frau die Kehle durchschnitt und sie damit zum Pflegefall machte, auch er ist schuldunfähig. Ein Syrer, der in Wangen auf ein vierjähriges Mädchen einstach, wie könnte es anders sein, schuldunfähig.

Eine solche Liste könnte schier endlos weiter geführt werden, erkennbar ist jedoch, dass ein Muster stets gleich zu bleibeben scheint. Asylbewerber, die schwerste Gewalttaten hierzulande verüben, sind erstaunlicher Weise immer wieder „schuldunfähig“.

Einweisungen in Psychiatrie nicht nachvollziehbar

Diese „Beurteilungen“, oftmals einhergehend mit einer Einweisung in die Psychiatrie, sorgen bei vielen Menschen für Unverständnis. Sie lassen schrecklichste Taten, die Menschenleben kosten oder diese für immer „zeichnen“, wie Bagatelldelikte erscheinen, die durch scheinbar geistig Verwirrte verübt werden, für die es keinerlei „gerechten“ Strafen mehr gibt.

Bereits vor sechs Jahren, 2018, schrieb etwa die AfD-Chefin Alice Weidel, „ein Kameruner (25), der im vergangenen Dezember eine Rentnerin (73) brutal angriff, sie schwer verletzte, während er mit Wucht auf ihren Kopf und Halsbereich sprang, soll ‚schuldunfähig‘ sein!“ Der Post ist versehen mit dem Begriff „unfassbar“. Auch meine Kollegin Zara Riffler argumentierte mit Bezug auf die Gewalttat von Wangen: „Hört auf, Islamisten als „psychisch krank“ und „schuldunfähig“ einzustufen!“

Bedeutung des Begriffes „schuldunfähig“

Der Begriff „Schuldunfähigkeit“ geht auf den Paragraphen 20 des Strafgesetzbuches zurück. Demnach ist also schuldunfähig, „wer bei der Tatbegehung wegen einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, Schwachsinns oder einer anderen schweren seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen und danach zu handeln.“ Der Paragraph findet auch bei deutschen Tätern Anwendung, wenngleich jedoch wesentlich seltener. Er betrifft insgesamt nur 0,1 Prozent der schweren Gewalttaten, dafür jedoch interessanter Weise besonders häufig öffentlichkeitswirksame Fälle, die im Zusammenhang mit Migration stehen.

„Wenn die Schuldunfähigkeit feststeht, darf die Reaktion des Staates keine normale Strafe sein“, erklärte dazu die Juristin Katrin Gierhake vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg gegenüber dem Bayerischen Rundfunk.

Wie kommt es zur Einschätzung „schuldunfähig“?

Die Einschätzung über „Schuldunfähigkeit“ treffen zumeist forensische Psychiater. Ihren Bewertungen liegen Gutachten und Vernehmungsprotokolle zugrunde, nicht selten sind auch Polizisten an diesem „Prozess“ beteiligt. Sie berichten allesamt einhellig, teilweise sitzen in den Fällen, die später für „schuldunfähig“ erklärt werden, Männer vor einem, die kaum ansprechbar sind, oder nur wirres Zeug von sich geben. Einige davon sind Analphabeten, die Deutschkenntnisse unzureichend. Wieder andere hören Stimmen. Wer diese psychische Konstitution schon einmal erlebt habe, sagt ein Polizist gegenüber nius, der namentlich nicht genannt werden will, der wisse, dass hinter diesen Einschätzungen keine „Verschwörung“ stecke, sondern es sich tatsächlich um „entgeisterte Personen“ handele.

Dafür lohnt sich ein Blick auf die Herkunft der „schuldunfähigen“ Täter. Es sind immer wieder Somalier, Iraker, Syrer, Afghanen oder Eritreer. Zudem fällt dabei auf, dass es sich häufig um junge Männer zwischen 18 und 40 Jahren handelt. Also junge Migranten aus den dysfunktionalsten Gesellschaften dieser Welt. In Somalia etwa sind zwei Drittel der männlichen Bevölkerung vom Amphetamin Khat abhängig. Oftmals könnten sich diese Erlebnisse mit Islamismus oder religiösen Fanatismus verbinden.

Hinterbliebene der Opfer enttäuscht und wütend

Derlei Diagnosen und daraus folgenden Urteile stellen jedoch ein massives Problem für die Justiz wie auch unsere Gesellschaft dar, weil so die zentrale Funktionen der Rechtsprechung quasi außer Kraft gesetzt wird, namentlich der Schuldausgleich, Sühne und Prävention. Hinterbliebene und Geschädigte haben in vielen Fällen das Gefühl, dass die Justiz hier keine  „ausgleichende Gerechtigkeit“ herzustellen vermag. Zahllose Nachahmungstäter werden jedenfalls von Einweisungen in geschlossene Einrichtungen offenbar nicht abgeschreckt.

Diese Diagnosen und darauffolgenden Urteilen sind auch aus einem anderen Grund problematisch. Sie bedeuten oft die jahrzehnte- oder lebenslange Verwahrung in Psychiatrien und geschlossenen Anstalten. Dies verursacht immense Kosten, wie man etwa aus der Forschung in den Niederlanden weiß und endet in der Regel auch nicht in der Resozialisierung und einer gesellschaftlichen Eingliederung. Es ist auch nicht ersichtlich, weshalb sich nun deutsche Psychiater etwa mit Khat-abhängigen Macheten-Männern aus Mogadischu oder Asmara beschäftigen sollen. Die Täter bleiben auch in weiterer Folge „tickende Zeitbomben“ und die Psychiater sind für solche Fälle in der Regel auch  gar nicht geschult.

Deutschland nicht vorbereitet auf derartige Täter-Profile

Das deutsche Justizsystem ist für solche Männer und derartige Taten generell gar nicht vorbereitet. Opfern, Ärzten oder Beamten wird ein Bärendienst erwiesen, der oftmals die jahrzehntelange Betreuung von Männern nach sich zieht, die jedoch gar kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. In Wahrheit ist unsere Rechtsprechung für eine ganz andere Gesellschaft ausgelegt.

Das Problem ist simpel eine überhand nehmende Migration, dass solche Männer überhaupt hier sind und trotz der begangenen Taten hier bleiben dürfen. Die Behörden der Bundesrepublik wissen schlichtweg nicht, welche Personen da ins Land strömen und welche massiven Gefahren für die eigene Bevölkerung mit dieser Einwanderung einhergehen. Gäbe  es diese verfehlte Migrationspolitik nicht, müsste man nicht im Wochentakt über „Schuldunfähigkeit“ debattieren. Es krankt somit klar am „dahinterliegenden System“.

Der Fokus muss also klar auf diplomatischen und finanziellen Mittel liegen, um jene Männer schon vor Begehung derartiger Taten abschieben zu können, dies muss zweifelsfrei im ureigensten Interesse jeder Bundesregierung liegen, die ihre Bevölkerung tatsächlich zu schützen bereit ist.

Hier die bisherigen Folgen unserer Serie „Ursachen der explodierenden Migrantenkriminalität“:

Teil 1: Messerstecher und Gewaltverbrecher ohne Verhandlung freigelassen

Teil 2: Messerstechender Doppelmörder auf Unbeteiligte zuvor als “geheilt” auf Bevölkerung losgelassen.



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