Heuchlerische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen: Medien versuchen den RKI-Skandal herunterzuspielen

Vergangene Woche begann das „Multipolar“-Magazin mit der Veröffentlichung der von ihm freigeklagten Protokolle des Corona-Krisenstabes des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Obwohl ein Großteil der Dokumente geschwärzt ist, geht daraus nun endgültig hervor, dass das, was als „Verschwörungstheoretiker“ gebrandmarkte Kritiker des Corona-Regimes von Anfang befürchtet hatten, wahr ist – nämlich dass es sich bei den Freiheitsbeschränkungen um ein politisch orchestriertes Manöver handelte, dass durch das reale Infektionsgeschehen nicht einmal ansatzweise gerechtfertigt war.

Auch beim RKI herrschte intern teils erhebliche Skepsis gegen die von ihm nach außen unerschütterlich mitgetragenen Maßnahmen, wie Lockdowns und Impfungen oder gegen die Hochstufung von Corona zum hochgefährlichen Gesundheitsrisiko.

Der Skandal nimmt derartige Ausmaße an, dass auch viele Mainstream-Medien, die die Corona-Politik nicht nur drei Jahre lang mit allen Mitteln unterstützten, sondern teilweise sogar immer neue Verschärfungen forderten, nun offenbar die Chance wittern, das sinkende Schiff zu verlassen und die Seite zu wechseln. Dabei tun sich neuerliche Abgründe an Verlogenheit und Heuchelei auf.

„Waren Maßnahmen gefährlicher als das Virus?“, fragte etwa „Bild“ mit unerträglicher Scheinheiligkeit, als sei die Antwort auf diese Frage nicht seit Jahren klar.

Nun werden Auszüge aus den Corona-Protokollen mit gespielter Empörung veröffentlicht, als sei das, was sich darin offenbart eine völlige Neuheit. Auch „T-online“, eines der schlimmsten Hetzprotale während der „Pandemie“, berichtet nun urplötzlich über die Zweifel im RKI an Maskenpflicht und Lockdowns.

Sofort Entschärfungen und Relativierungen

Beim ZDF ist auf einmal von „brisanten Corona-Protokollen des RKI“ die Rede, die „politische Sprengkraft“ haben könnten. Sogar – man höre und staune – ARD-Antifant Georg Restle stellt nun fest:

„Nicht jeder, der überbordende Corona-Maßnahmen kritisiert (hat), ist ein „Schwurbler“ oder Recht(sextrem)er. Auch wenn viele damit ihre braune Suppe gekocht haben. Auch das gehört zum Job: Dass wir differenzieren.“ (Corona-Politik – Aufarbeitung, nein danke! Impfungen sollten nie vor Infektion schützen, 2G war sinnlos)

 

Im August 2020 hatte er sämtliche Demonstranten gegen die Corona-Beschränkungen noch umstandslos dem Rechtsextremismus zugeschlagen.

Allerdings wurden natürlich innerhalb weniger Stunden bereits wieder die ersten Entschärfungen und Relativierungen eingebaut. Ohne dass die Leser darauf hingewiesen wurden, änderte man den ZDF-Bericht ab.

Der wichtige Satz: „Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die Hochstufung erfolgt, bleibt unklar“ wurde entfernt. Stattdessen wurden folgende Sätze eingefügt: „Die Passage in den Protokollen legt allerdings nahe, dass das RKI die Risikobewertung selbst gemacht und nach dieser das Risiko als ‘hoch’ einstuft hat. Einzig die Veröffentlichung der Risikobewertung hing demnach von der Freigabe der nicht namentlich genannten Person ab.“

Der „Spiegel“ und „T-online“ sprangen sofort auf diese Änderungen an, wobei der „Spiegel“ wieder einmal seine ganze “journalistische” Erbärmlichkeit bewies. Zunächst hieß es: „Das Online-Magazin ‘Multipolar’, das auf diesen Schritt geklagt hatte, veröffentlichte die Unterlagen.“ Dies wurde nachträglich um den unvermeidlichen Zusatz „Das rechte Onlinemagazin ‘Multipolar’“ ergänzt!

Außerdem wurde hinzugefügt: „’Multipolar’ wird unter anderem vom Autor Paul Schreyer herausgegeben, der Bücher mit Verschwörungserzählungen zu den Anschlägen vom 11. September veröffentlicht hat und mehr Verständnis für die Politik Russlands eingefordert hat.“

Journalisten als Aktivisten

Und bei „T-online“ stand bereits im Ursprungstext die Wertung: „der dem Coronaleugner-Milieu nahestehende Blog“, womit ebenfalls „Multipolar“ gemeint war. Wenn man schon nicht umhin kann, über die RKI-Akten zu berichten, will man also wenigstens das Magazin diffamieren, dass seiner journalistischen Pflicht nachkam.

Dabei wäre es längst an den selbsternannten „Qualitätsmedien“ gewesen, Einsicht in die Protokolle zu erzwingen und den ganzen himmelschreienden Corona-Skandal aufzudecken. Hätte man dies getan, wären Millionen von Menschen Leben und Gesundheit erhalten geblieben.

Aus diesen Erfahrungen müssten die Medien eigentlich ableiten, dass auch die anderen Großnarrative der Regierung zu Klima, Migration, Gender oder Ukraine gründlich hinterfragt werden müssten, zumal dies ohnehin ihre Kernaufgabe wäre.

Doch die genannten Beispiele zeigen, dass es dazu nicht kommen wird. Teils aus Opportunismus, teils unter Druck wird die Wahrheit nur berichtet, wenn sie sich gar nicht mehr verschweigen lässt. Dann folgen aber sofort die üblichen Ablenkungen und Verleugnungen. Die meisten „Journalisten“ verstehen sich primär als Aktivisten, die der vermeintlich guten Sache zum Sieg verhelfen müssen.

Ein grundlegender Wandel ist hier nicht mehr zu erwarten. Dazu ist die Verwicklung mit Politik, Lobbys und Konzernen bereits so eng, dass man schon von einer Symbiose sprechen muss. Es wird also weiterhin den freien Medien obliegen, die Politik zu überwachen und den auf infamste Weise belogenen und betrogenen Bürgern eine Stimme zu geben.

 

Wie die Regierung die Warnung vor Corona-Masken ignorierte

Monatelang zwingt die Regierung den Bürger, in weiten Teilen des öffentlichen Lebens eine FFP2-Maske zu tragen. Wer die Sinnhaftigkeit davon bezweifelte, wurde beschimpft und geächtet. Jetzt zeigt sich: Das RKI war von Anfang an skeptisch. Die Aufarbeitung eines Skandals.

Die damalige Bundesregierung hat die am 1. Oktober 2022 bundesweit eingeführte Maskenpflicht im Personenfernverkehr entgegen den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) durchgesetzt.

Die Gesundheitsbehörde hatte zu Beginn der Corona-Pandemie mehrfach betont, daß FFP2-Masken nicht vor der Ausbreitung des Virus schützen, wie aus den unlängst veröffentlichten Sitzungsprotokollen des RKI hervorgeht, deren Freigabe das Online-Magazin „Multipolar“ gerichtlich erstritten hatte. „Die Anwendung von FFP-Masken in der allgemeinen Bevölkerung wird nicht empfohlen“, hieß es im Sitzungsprotokoll vom 29. Juli 2020, aus dem unter anderem der Nordkurier zitiert.

Diese Einschätzung behielt das RKI mehrere Monate lang bei. „Bisherige Studien zur Wirksamkeit von FFP2-Masken sind daran gescheitert, daß Masken nicht oder nicht korrekt getragen wurden, ihr Nutzen sollte auf Arbeitsschutz von Personen, die mit infektiösen Patienten arbeiten, begrenzt bleiben“, hieß es am 30. Oktober 2020. Die Problematik, daß Masken fachgerecht getragen werden müssen, um den Träger vor Viren zu schützen, war immer wieder Thema bei den Sitzungsteilnehmern des RKI.

Ebenfalls am 30. Oktober 2020 betonten die Schriftführer, FFP2-Masken seien „eine Maßnahme des Arbeitsschutzes. Wenn Personen nicht geschult/qualifiziertes Personal sind, haben FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung keinen Mehrwert.“

 

RKI empfahl FFP2-Masken „prioritär für medizinisches Personal“

Wenige Tage später, am 2. November 2020, verschärfte das RKI seine interne Einschätzung. FFP2-Masken könnten „den Risikogruppen nicht auf Dauer zugemutet werden“. Sie seien ausschließlich „für die unmittelbare, medizinische Arbeit vor Ort und für einen begrenzten Zeitraum gedacht (nach 75 Minuten Tragen sollte eine 30-minütige Pause eingelegt werden)“.

Am 15. Januar 2021 hieß es, „internationale Empfehlungen sehen das Tragen von FFP2 in der Allgemeinbevölkerung nicht vor bzw. sprechen sich explizit dagegen aus“. Am selben Tag schätzte das RKI ein, für wen eine FFP2-Maske sinnvoll sei. In dem Sitzungsprotokoll dieses Tages hieß es, das RKI empfehle weiterhin „FFP2 prioritär für medizinisches Personal“.

Und: „Keine explizite Empfehlung/Verbot für das Tragen in anderen Bevölkerungsgruppen.“ Zudem warnten die Verantwortlichen, das lange Tragen der Masken könne „mit Risiken (Dermatosen etc.) einhergehen“.

Dermatosen sind Hauterkrankungen, die nicht durch Viren- oder Bakterieninfektionen ausgelöst werden, sondern durch Entzündungen der Haut in Folge eines geschwächten Immunsystems.

„Warnung vor unerwünschten Nebenwirkungen hinzufügen“

Am 18. Januar 2021 faßten die Verantwortlichen ihre Einschätzung zur Sinnhaftigkeit von FFP2-Masken für die Allgemeinheit wie folgt zusammen: „Keine fachliche Grundlage zur Empfehlung FFP2-Maske für die Bevölkerung vorhanden, daher Warnung vor unerwünschten Nebenwirkungen hinzufügen.“

Ungeachtet dieser Analysen und Prognosen führte die Bundesregierung um den 2021 gewählten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 1. Oktober 2022 eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht im Personenfernverkehr ein. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) behauptete damals – entgegen den Einschätzungen des RKI –, es sei „wissenschaftlich erwiesen“, daß gegen die Verbreitung des Coronavirus „nur eine FFP2-Maske wirksam“ sei.

Heuchlerische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen von Politikern und Medien

Der CDU-Politiker Armin Laschet gesteht Fehler von Politikern und Medien in der COVID-19-Pandemie ein. Bis heute wirke eine Spaltung der Gesellschaft. Die Aufarbeitung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit darf man jetzt nicht den Tätern überlassen, erklärt der Jurist Ralf Ludwig.

Der ehemalige nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet hofft, dass man die Spaltung der Gesellschaft nach der COVID-19-Pandemie überwinden kann. Im Interview mit dem ZDF heute-journal erklärte er am Sonntag, in einer neuen Dialogkultur müssten Politiker und Medien Fehler eingestehen und andere Meinungen respektieren. Das gelte nicht nur für das Thema Corona, sondern auch für die Themen Klima und Krieg.

Neben den Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche wirkte sich vor allem die durch Politiker hervorgerufene Spaltung der Gesellschaft bis heute aus, gestand der CDU-Politiker ein. Populisten würden diese Spaltung weiterhin nutzen, um „gegen den Staat Stimmung zu machen“. Für Laschet sei die ganze Debatte über die Pandemie grundsätzlich zu moralisierend und zu schwarz-weiß.

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Wer gegen die Maßnahmen gewesen sei, sei automatisch als Corona-Leugner diffamiert und ausgegrenzt worden. Für die Aufarbeitung wünsche er sich eine Enquete-Kommission mit parteiübergreifenden Experten. Nachdem kürzlich Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) öffentlich gemacht worden seien, könne man erst erkennen, wie differenziert man tatsächlich beim RKI diskutiert habe und wie wenig von dieser Meinungsvielfalt innerhalb der Behörde in die konkrete Regierungspolitik mündete. Diese internen Debatten hätten Laschet zufolge veröffentlicht werden sollen. So habe man zum Beispiel laut den Protokollen auch beim RKI gewusst und festgehalten, dass FFP2-Masken für den Arbeitsschutz konzipiert worden wären und eben nicht für Pandemien.

Problematisch sei dabei auch die Abhängigkeit dieser Gesundheitsbehörde vom Bundesministerium für Gesundheit. Für die Zukunft brauche man eine größere Unabhängigkeit des RKI und eine größere wissenschaftliche Meinungsvielfalt. Schließlich brauche man in der Politik eine Sensibilität für die Einschränkung von Grundrechten. Dazu stellte der ehemalige Unions-Kandidat für das Amt des Bundeskanzlers fest:

„Man muss in der Politik ein Gespür haben, wenn man Grundrechte einschränkt, und sie sobald wie möglich wieder zurücknehmen.“

Im Nachhinein würden die Maßnahmen unter Politikern auch kritisch diskutiert. Erst kürzlich habe der damalige Kanzleramtsminister Helge Braun erklärt, dass man die Wirkung der Impfung auf das Ansteckungsrisiko überschätzt habe. Aber neben den Politikern müssten nun auch die Medien eine kritische Bilanz ziehen, stellte Laschet fest:

„Dass die RKI-Protokolle von einer Plattform erklagt werden, von der man sagt, sie sei verschwörungstheoretisch – ich kann das nicht beurteilen – heißt ja auch, dass Qualitätsmedien nicht die Offenlegung der Protokolle eingeklagt haben.“

Der Rechtsanwalt Ralf Ludwig hat die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und insbesondere die Grundrechteeinschränkungen sowie den Umgang mit Andersdenkenden von Anfang an kritisiert und juristisch bewertet. In seinem Telegram-Kanal kommentierte der Verfassungsrechtler am Montag die Ausstrahlung des Interviews im ZDF.

Jetzt – wo es nichts mehr zu verbergen gebe – wollten die Mainstreammedien plötzlich die Spitze der Aufklärung sein. Das sei zum einen heuchlerisch, zum anderen belege es aber eindrucksvoll die damalige Mittäterschaft, kritisiert das Ludwig. Man werde aber die Aufklärung nicht den Tätern überlassen, betonte er:

„Wir werden den Tätern jetzt nicht die Aufklärung überlassen. Um Entschuldigung kann man bitten. Ob die Bitte gewährt wird, entscheiden die Opfer, nicht die Täter.“

Aufklärung über die Corona-Pandemie werde es weder in einer Enquete-Kommission, noch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) oder einem Untersuchungsausschuss geben. Die Aufklärung der COVID-19-Pandemie werde vor einer Hauptverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshof stattfinden.

Schließlich ginge es nicht nur um ein paar Fehler, die wir verzeihen müssten. Dem Juristen zufolge ginge um eine Machtüberschreitung, „die wir aus gutem Grund Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder – wie Hannah Arendt es formulierte – Verbrechen gegen die Menschheit nennen“. Tatsächlich habe es sich bei der Corona-Politik um einen Angriff auf die Bevölkerung gehandelt:

„Was wir erlebt haben, war ein systematischer und ausgedehnter Angriff auf die Zivilbevölkerung. Grundrechte sind vollständig genommen worden, Existenzen zerstört und Menschen an der Gesundheit geschädigt oder gar getötet worden.“

Dazu seien politische Entscheidungen zur Diskriminierung von Bevölkerungsgruppen sogar gegen wissenschaftliche Warnungen betrieben worden. Für Ludwig ist dafür der Begriff „Staatsstreich“ zutreffend.

Diese totalitäre Machtüberschreitung in demokratischen Staaten müsse gesühnt werden. Außerdem müssten Strukturen entwickelt werden, die derartige Eingriffe in die Freiheitsrechte zukünftig unmöglich machen würden.

Die aktuelle kritische Berichterstattung von ZDF und Co. sei kein Grund zum Jubeln. Jahrelang hätten diese Medien es versäumt, ihrem Auftrag nachzukommen. Täter sei auch derjenige, der dem Haupttäter Beihilfe geleistet habe. Rechtsstaatlichkeit ließe sich dadurch wiederherstellen, dass der Generalbundesanwalt Anklage gegen die Täter erhebe.

Und wenn die Politik die Spaltung überwinden wolle, könne sie Amnestie- und Rehabilitationsgesetze vorlegen.

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Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com/jungefreiheit.de am 27.03.2024

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